Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Sie haben ein Alkoholproblem, wohnen in Ihrer eigenen Wohnung oder sind obdachlos und streben ein abstinentes Leben an und benötigen dabei Hilfe?
Wir sind ein Team von erfahrenen Fachkräften, die Sie bei der Bewältigung Ihrer Suchterkrankung unterstützen. Wir bieten Ihnen eine ambulante Betreuung und Unterstützung an, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Ihre Lebensqualität zu verbessern.
Wir wissen, dass eine Suchterkrankung oft mit anderen psychischen Schwierigkeiten oder dem Konsum anderer Substanzen einhergeht. Deshalb berücksichtigen wir Ihre gesamte Lebenssituation und bieten Ihnen eine ganzheitliche Hilfe an.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder treffen uns mit Ihnen an einem anderen Ort Ihrer Wahl. Die Dauer und Häufigkeit der Betreuung hängt von Ihrem Bedarf ab. Wir bieten Ihnen zwischen ca. 3 bis 10 Stunden wöchentlich an.
Das betreute Einzelwohnen kommt für Sie in Frage, wenn Sie in den Bezirken Berlin Mitte und Tempelhof-Schöneberg wohnen. Sofern dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie sich in Ihrem Heimatbezirk nach einem Angebot umzuschauen.
Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen:
- Wie Sie lernen können, ohne Alkohol auszukommen
- Wie Sie Ihren Alltag und Ihre Freizeit sinnvoll gestalten können
- Wie Sie Ihre Gesundheit fördern können
- Wie Sie Ihre Schulden regulieren können
- Wie Sie Ihre Wohnsituation klären können
- Wie Sie vorhandene (Selbst-) Hilfepotentiale nutzen und neue Kontakte finden können
- Wie Sie mit Behörden und anderen Institutionen umgehen können
Sie können unsere Hilfe in verschiedenen Situationen erhalten:
• direkt nach einer Entgiftung
• nach einer stationären Therapie
• nach einer anderen Krankenhausbehandlung
• nach einer Zeit im Betreuten Wohnen (Nachbetreuung, Adaption)
• ohne vorhergehende Behandlung
Um unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Teilhabe-Fachdienst Ihres Wohnbezirks stellen. Dieser wird dann eine Begutachtung durch den sozialpsychiatrischen Dienst veranlassen, der feststellt, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, der nach § 99 SGB IX hilfeberechtigt ist.
Wenn Sie Interesse an unserem Angebot haben oder mehr Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns auf Sie!
- Erstgespräch: Sie möchten eine Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten. Dazu müssen Sie zunächst ein Beratungsgespräch führen. Dies können wir mit Ihnen durchführen oder Sie können sich an einen anderen Anbieter wenden. Wir beraten Sie gerne, welche Stelle für Sie geeignet ist.
- Antrag auf Teilhabe: Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. In diesem Antrag müssen Sie Ihre Bedarfe und Wünsche darlegen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Beschaffung der notwendigen Unterlagen.
- Begutachtungsgespräch: Sie werden zu einem persönlichen Gespräch mit einer Fachkraft des sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) eingeladen. In diesem Gespräch wird Ihre Anspruchsberechtigung auf Eingliederungshilfe geprüft. Dies hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie zum Beispiel Ihrer psychischen Diagnose, Ihrer Lebenslage und Ihren Fähigkeiten. Außerdem werden Sie gemeinsam mit der Fachkraft erste Teilhabeziele erarbeiten, die auf Ihre individuellen Bedarfe und Wünsche abgestimmt sind.
- Vorstellung des Falls im Steuerungsgremium: Wir werden Ihren Fall in einer fachübergreifenden Gruppe vorstellen, die aus verschiedenen Expert:innen besteht. Diese Gruppe wird festlegen, welcher Leistungsträger für Sie zuständig ist und welche Art von Leistung Sie erhalten können. Dies kann zum Beispiel eine ambulante Betreuung, eine Tagesstätte oder eine Wohngruppe sein. Wir beraten Sie bei der Auswahl der passenden Leistung für Sie.
- Beginn der Hilfe: Nun können Sie die Leistung in Anspruch nehmen, die Sie benötigen. Wir werden Sie dabei begleiten und fördern, damit Sie Ihre Teilhabeziele erreichen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wir werden regelmäßig mit Ihnen in Kontakt sein und Ihre Fortschritte evaluieren. Wir werden auch darauf achten, dass die Leistung an Ihre veränderten Bedarfe und Wünsche angepasst wird.
- Erstgespräch: Sie möchten Hilfe bekommen. Dann müssen Sie mit jemandem sprechen. Das können wir sein oder jemand anders. Wir helfen Ihnen, den richtigen Menschen zu finden.
- Antrag auf Teilhabe: Sie müssen einen Brief schreiben. In dem Brief sagen Sie, was Sie brauchen und wollen. Wir helfen Ihnen, den Brief zu schreiben und die richtigen Papiere dazu zu tun.
- Begutachtungsgespräch: Sie müssen zu einem anderen Menschen gehen. Der Mensch arbeitet beim sozialpsychiatrischen Dienst (SpD). Der Mensch fragt Sie viele Sachen. Zum Beispiel, wie es Ihnen geht und was Sie können. Der Mensch guckt, ob Sie Hilfe bekommen können. Der Mensch macht mit Ihnen einen Plan. In dem Plan stehen Ihre Ziele.
- Vorstellung des Falls in der Steuerungsgruppe: Wir erzählen anderen Menschen von Ihrem Fall. Die anderen Menschen wissen viel über Hilfe. Die anderen Menschen sagen, wer Ihnen helfen soll und wie. Das kann zum Beispiel jemand sein, der zu Ihnen nach Hause kommt oder ein Ort, wo Sie mit anderen Menschen zusammen sind. Wir helfen Ihnen, das Beste für Sie zu finden.
- Beginn der Hilfe: Jetzt können Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen weiter. Wir reden oft mit Ihnen und gucken, wie es Ihnen geht. Wir ändern die Hilfe, wenn sich etwas bei Ihnen ändert.
Bei Anfragen zur Aufname von Klient:innen in Berlin
wenden Sie sich bitte an die Mobilnummer 0177---------
oder b.kappaun@hiram-haus.de
Sie erreichen das Sekretariat unter
030-788 30 53 oder
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